Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sager GmbH – LED-Videotechnik & Veranstaltungsservice
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Sager GmbH im Bereich LED-Videotechnik, insbesondere für Vermietung, Aufbau, Betrieb und Betreuung von LED-Banden und Displaytechnik im Rahmen von Sportveranstaltungen, Messen und sonstigen Events.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch Auftragsbestätigung durch die Sager GmbH zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Abnahme bei Live-Veranstaltungen
Vor jeder Veranstaltung mit Live-Bespielung erfolgt eine technische und inhaltliche Abnahme der geplanten Playlist durch den Auftraggeber. Diese Abnahme dient der Freigabe der Inhalte. Nach erfolgter Abnahme übernimmt die Sager GmbH keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder Wirkung der ausgespielten Inhalte. Eine erneute Haftung durch fehlerhafte Wiedergabe (z. B. veraltete Werbung) ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
§ 4 Technische Voraussetzungen und Stromanschlüsse
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Stromanschlüsse am Veranstaltungsort bereitzustellen. Die benötigte Anschlussleistung richtet sich nach der LED-Systemlänge:
– bis ca. 30 m LED-Bande: 32A CEE
– bis ca. 60 m LED-Bande: 63A CEE
(2) 63A-CEE-Anschlüsse stellen die maximale Einspeiseleistung dar. Sollte nur ein 125A CEE-Anschluss verfügbar sein, entstehen zusätzliche Kosten für Adapter oder Unterverteilungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
(3) Zur Sicherstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Personenschutzes ist ein FI-Schutzschalter mit 30 mA Auslösestrom zwingend erforderlich. Der Auftraggeber muss im Vorfeld angeben, ob ein 30 mA-FI, ein 300 mA-FI oder kein FI vorhanden ist. Diese Angabe ist Voraussetzung für einen sicheren Betrieb. Bei unzureichendem Schutz haftet der Auftraggeber.
(4) Wird kein geeigneter Anschluss bereitgestellt, kann die Sager GmbH den Aufbau verweigern oder auf eigene Kosten Ersatz schaffen. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten trägt der Auftraggeber.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
– 50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
– 50 % Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Veranstaltungsende
(2) Bei Zahlungsverzug ist die Sager GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
§ 6 Rücktritt und Stornierung
Bei Rücktritt des Auftraggebers gelten folgende Staffelungen:
– bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
– 14–29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswertes
– weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragswertes, es sei denn, der Auftragnehmer weist geringere Kosten nach.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte oder vermietete Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Sager GmbH. Eine Weitergabe an Dritte oder Veräußerung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 8 Gefahrenübergang und Versicherung
Wird das Equipment durch den Auftraggeber selbst abgeholt oder betrieben, geht die Gefahr für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ab Übergabe auf den Auftraggeber über. Eine Versicherung durch die Sager GmbH besteht in diesem Fall nicht.
§ 9 Verspätete Rückgabe
Bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietsache wird eine Nutzungsentschädigung in Höhe des regulären Tagesmietpreises berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 10 Versand und Transport
Transportkosten gehen – sofern nicht anders vereinbart – zu Lasten des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Auftraggeber über.
§ 11 Haftung
(1) Die Sager GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Für technische Störungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Stromausfall, Netzwerkprobleme am Veranstaltungsort, Softwarefehler Dritter), wird keine Haftung übernommen.
(3) Für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden, übernimmt die Sager GmbH keine inhaltliche Verantwortung.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Ingolstadt.